I. Allgemeines
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Diese AVB gelten nur für Rechtsgeschäfte
mit Unternehmern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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Alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich
Beratungen, Vorschläge und sonstige Nebenleistungen,
erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB). Entgegenstehende
oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen,
insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, widersprechen
wir ausdrücklich und erkennen diese nicht an, sofern
sie nicht mit uns schriftlich vereinbart werden.
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Mit Erteilung des Auftrages oder Annahme
der Leistung erkennt der Käufer die Geltung unserer
AVB für das betreffende und alle künftigen Geschäfte
an.
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Vereinbarungen jeglicher Art bedürfen
der Schriftform zur Klarstellung und als Beweis.
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Für die Auslegung handelsüblicher
Vertragsformeln gelten die Incoterms in der jeweils gültigen
Fassung.
II. Vertragsabschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind;
in diesem Fall kommt der Vertrag mit Bestellung des Käufers
zustande, sofern wir nicht unverzüglich die Ablehnung
des Vertragsabschlusses mitteilen.
III. Versand
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Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Außenlager,
sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde
(EXW). Sofern nicht anders vereinbart, werden Versandart
und Versandweg von uns gewählt, ohne Verantwortlichkeit
für kostengünstigste Verfrachtung.
IV. Lieferung
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Angebotene Lieferfristen stellen nur
den annähernden Lieferzeitraum dar, sofern nichts
anderes vereinbart wurde. Als der Tag der Lieferung gilt
der Tag, an dem Ware das Werk oder ein Lager verlässt;
wird die Ware nicht versandt, genügt die Anzeige
unserer Lieferbereitschaft.
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Dem Käufer zumutbare Teillieferungen
sind zulässig. Ist eine Abnahme von Teillieferungen
innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbart, so erfolgt
eine ungefähr gleichmäßige Verteilung
der Teillieferungen, sofern nicht etwas anderes vereinbart
wurde. Die geplanten Abruftermine dürfen von dem
Käufer um nicht mehr als einen Monat überschritten
werden.
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Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen
sind zulässig.
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Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt,
die im Vertrag vereinbarten Liefermengen um bis zu 10%
zu über- oder unterschreiten, sofern dies dem Käufer
zumutbar ist. Bestellte Sonderanfertigungen müssen
vom Käufer abgenommen werden, der Rücktritt
ist insofern ausgeschlossen.
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Kommt der Käufer mit der Annahme
der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, sie nach eigener
Wahl auf Kosten des Käufers zu versenden oder –
sofern nicht anders möglich, notfalls auch im Freien
– zu lagern. Wir haften in diesem Fall nicht für
den zufälligen Untergang, den Verlust oder eine Beschädigung
der Waren.
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Alle Lieferverpflichtungen stehen
unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; bei Nichtbelieferung
sind wir von unserer Lieferpflicht befreit.
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Lieferungsstörungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursache wir
nicht zu vertreten haben – hierzu gehören auch
rechtmäßiger Streik und Aussperrung bei uns
oder unseren Lieferanten und Unterlieferanten, behördliche
Anordnungen usw. – haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
In diesem Fall sind wir für die Dauer der Störung
und ihrer Auswirkung von unserer Leistungspflicht befreit.
Wir sind berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten,
bei Verzug jedoch nur, wenn die Leistungserbringung unzumutbar
ist. Der Käufer ist hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils unter vorheriger Nachfristsetzung zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, wenn die Liefer- und Leistungsstörung
länger als 2 Monate andauert und die Lieferung des
Kaufgegenstandes deshalb für ihn nicht mehr von Interesse
ist. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche,
stehen dem Käufer nicht zu.
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Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern,
so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung
restentleert und frachtfrei zurückzusenden. Verlust
und Beschädigung einer Leihverpackung geht zu Lasten
des Käufers. Leihverpackungen dürfen nicht zu
anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen.
Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten
Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt
werden.
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Einwegverpackungen werden nicht von
uns zurückgenommen, stattdessen nennen wir dem Käufer
einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der Verpackungsordnung
einem Recycling zuführt.
V. Preise, Zahlung
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Unsere Preise verstehen sich, soweit
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk ohne
Umsatzsteuer.
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Für die Berechnung sind die von
uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen
maßgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich,
spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang widerspricht.
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Alle im Zusammenhang mit dem Vertrag
im Lande des Käufers entstehenden Kosten einschließlich
Gebühren und Steuern, auch wenn sie bei Abschluss
des Vertrags nicht bekannt waren, gehen zu Lasten des
Käufers.
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Sonderanfertigungen werden mit Aufschlägen
zu unseren Listepreisen berechnet (Sonderanfertigungs-zuschlag).
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Sämtliche Zahlungen sind, soweit
nichts anderes vereinbart ist, ohne jeden Abzug frei unseren
Bankverbindungen innerhalb von 30 Tagen netto bzw. 10
Tagen mit 2% Skonto ab Rechnungsdatum zu leisten. Ein
Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit
ältere, fällige Rechnungen noch unbeglichen
sind.
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Zahlungen, auch aufgrund von Wechseln
und Schecks, gelten erst nach Gutschrift des jeweiligen
Betrages auf unserem Konto als geleistet. Wechsel und
Schecks berechtigen nicht zum Skontoabzug. Bank-, Diskont-
und Einziehungsspesen sind vom Käufer zu tragen.
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Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung
kommt es auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei uns
an.
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Kommt der Käufer in Verzug, so
werden unsere sämtlichen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen
mit dem Käufer sofort fällig. Das gleiche gilt,
wenn ein Wechsel protestiert oder ein Scheck nicht eingelöst
wird, oder wenn die Zahlungsunfähigkeit des Käufers
droht. Für noch ausstehende Lieferungen können
wir nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
verlangen.
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Der Käufer ist zur Aufrechnung
und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten
nur insoweit befugt, als die Gegenforderung rechtskräftig
festgestellt oder von uns anerkannt ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an den
von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche
Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung
mit uns einschließlich eines etwaigen Kontokorrentsaldos
beglichen hat.
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Der Käufer ist zur Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung unserer Waren im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt.
a) Geht unser Eigentum durch
Verarbeitung unter, wird vereinbart, dass der Käufer
uns einen Miteigentumsanteil einräumt, das dem Verhältnis
der Höhe des Rechnungswertes zum Wert des neuen Produktes
entspricht, und uns diesen Eigentumsanteil schon jetzt
überträgt. Die zum Erwerb des Miteigentums erforderliche
Übergabe wird durch die Vereinbarung, dass der Käufer
die Sache wie ein Entleiher für uns verwahrt, oder,
soweit der Käufer die Sache nicht besitzt, durch
die bereits hiermit vereinbarte Abtretung des Herausgabeanspruches
gegen den Besitzer an uns, ersetzt.
b) Soweit unsere Ware entgeltlich
mit der Hauptsache eines Dritten verbunden oder vermischt
wird, wird vereinbart, dass der Käufer bereits jetzt
seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten
bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten
Ware zur Sicherung an uns abtritt.
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Der Käufer ist berechtigt, über
die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen
Geschäftsgang zu verfügen.
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Forderungen samt Neben- und Sicherungsrechten
aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte
zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang
unseres Eigentumsanteils and den verkauften Waren zur
Sicherung an uns ab. Der Käufer ist zum Einzug der
abgetretenen Forderungen berechtigt.
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Die Rechte des Käufers aus Ziffer
2-4 stehen ihm nur zu, solange er seinen Verpflichtungen
aus der Geschäftsbeziehung zu uns nachkommt. Zu anderen
Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum
oder –miteigentums stehenden Gegenstände oder
über die an uns abgetretenen Forderungen ist der
Kunde nicht berechtigt. Die Befugnisse erlöschen
automatisch, sobald der Käufer die Zahlungen einstellt.
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Zu Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware und Forderungsabtretung oder -verpfändung
ist der Käufer nicht befugt. Rechtsbeeinträchtigungen
an den uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände
durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich
mitzuteilen. Ist die Verwirklichung unserer Ansprüche
gefährdet, so hat der Käufer auf unser Verlangen
die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen über
den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und
über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben.
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Verliert unser Eigentumsvorgehalt im
Ausland seine Gültigkeit, ist der Käufer verpflichtet,
uns unverzüglich eine Sicherheit für unsere
Forderungen zu gewähren, die nach dem jeweils geltenden
Recht wirksam ist und dem Eigentumsvorbehalt nach deutschem
Recht möglichst nahe kommt.
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Übersteigt der Wert der für
uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt
um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers
insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben. Für
die Bewertung der Sicherheit ist deren realisierbarer
Wert (Sicherungswert) maßgebend.
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Der Käufer ist verpflichtet,
die Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren,
auf eigene Kosten instand zu halten, sowie auf eigene
Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern
und uns auf Verlangen den Abschluss dieser Versicherung
nachzuweisen. Der Käufer tritt seine Ansprüche
aus dieser Versicherung schon jetzt sicherungshalber an
uns ab.
VII. Mängelansprüche
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Die gelieferte Ware ist bei Eingang
unverzüglich zu überprüfen. Fehlmengen
und andere offensichtliche Mängel sind innerhalb
von 8 Tagen nach Ankunft der Ware unter genauer Angabe
des Mangelgrundes schriftlich zu rügen. Später
entdeckte Mängel sind innerhalb der gleichen Frist,
gerechnet ab Entdeckung, schriftlich zu rügen.
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Bei nicht rechtzeitiger Rüge
sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
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Die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche beträgt 1 Jahr.
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Der Mängelanspruch geht nach
unserer Wahl auf kostenlose Nachbesserung oder auf Ersatz
der beanstandeten Waren (Ersatzlieferung). Für den
Fall, dass die vorstehende Nacherfüllung fehlschlägt,
unterbleibt oder aus von uns zu vertretenden Gründen
verzögert wird, ist der Käufer berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder den Preis für die
Ware zu mindern. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
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Haben wir die mangelhafte Ware von
einem Zulieferanten bezogen, so treten wir unsere Mängelansprüche
schon jetzt an den Käufer ab; wir haften nur subsidiär.
Der Käufer ist verpflichtet, zunächst den Zulieferanten
gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
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Alle in unseren Druckschriften enthaltenen
Angaben zu unseren Produkten stellen keine Beschaffenheits-angabe
der Ware dar. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation
und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren
bestimmt sich ausschließlich nach den jeweiligen
Verkaufsverträgen zugrunde liegenden Produktbeschreibungen.
In jedem Fall sind branchenübliche Abweichungen zulässig,
soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Wegen der Vielzahl von Untergründen und Objektbedingungen
wird der Käufer/Anwender nicht von seiner Verpflichtung
entbunden, unsere Werkstoffe in eigener Verantwortung
auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
unter den jeweiligen Objektbedingungen fachgerecht zu
prüfen und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend
zu verarbeiten.
VIII. Sonstige Haftung
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Die Haftung für sonstige vertragliche
und außervertragliche Schäden bei leichter
Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn es
handelt sich um Schäden, die auf einer Verletzung
wesentlicher Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit
oder der Verletzung von Kardinalpflichten des Vertrages
beruhen und um versicherbare Schäden, deren Versicherung
unzumutbar ist.
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Die Haftung für mittelbare Schäden
ist ausgeschlossen.
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Unsere Haftung aus allen Rechtsgründen,
vertraglich oder außervertraglich, beschränkt
sich summenmäßig auf das Doppelte des Kaufpreises.
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Die Haftungsausschlüsse und –begrenzung
gelten nicht bei Vorsatz, bei Garantien und in Fällen
zwingender Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
und Produkthaftungsgesetz.
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Für Rechts- oder Vermögensnachteile,
die der Käufer aufgrund ausländischer Patente
oder ausländischer Vorschriften des gewerblichen
Rechtsschutzes beim Weiterverkauf oder bei der Verwendung
unserer Waren erleidet, haften wir nicht.
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Bei Waren und Materialien, die von
uns lediglich vertrieben werden, haften wir nur subsidiär.
IX. Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Empfehlungen in Wort
und Schrift sind unverbindlich und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem
Kaufvertrag. Sie entbinden den Käufer nicht davon, von
uns gelieferte Waren auf ihre Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen.
X. Haftung des Käufers
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Anwendung, Verwendung und Verarbeitung
der Waren erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten
und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich
des Käufers.
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Der Käufer ist verpflichtet,
uns von sämtlichen Schadensersatzansprüchen
Dritter freizustellen, wenn er bei der Verwendung oder
Verkauf unserer Waren deren Patente verletzt.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares
Recht
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Sitz des Verkäufers. Die internationale Zuständigkeit
der deutschen Gerichte wird vereinbart. Wir sind jedoch
berechtigt, unsere Ansprüche auch am allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Dies gilt
auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder
Scheckprozess.
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Alle Rechtsgeschäfte, die eine
Lieferung der Berlin Plastix Ltd. beinhalten, sowie die
aus solchen Rechtsgeschäften resultierenden Verträge
unterliegen deutschem Recht. Die Anwendbarkeit des „UN
Kaufrechts“ vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
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Sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages oder dieser AVB unwirksam sein oder unwirksam
werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Berlin Plastix Ltd.
Stromstrasse 1, 5. Etage
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